Willkürliche Schwellenwerte für Wolfsabschüsse in der Schweiz

In der Schweiz leben 35 Wolfsrudel, von denen neun grenzüberschreitend unterwegs sind, mit gegen 300 Tieren. Ab 1. Dezember 2023 sind zwölf Rudel zum Abschuss freigegeben. In weiteren sechs Rudeln dürfen zwei Drittel der Jungwölfe getötet werden. Allein in den Kantonen Graubünden und Wallis sind fast 80 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Damit dürfen Wölfe präventiv erlegt werden, also nicht mehr erst nachdem Schaden entstanden ist.

Es ist vom «bösen» Wolf die Rede und den «guten» Schafen, von Traditionen und vielem mehr. Die Emotionen gehen hoch. Der wieder einzuführende Herdenschutz ist zugegeben komplex. In der Schweiz traf der Wolf bei seiner Rückkehr auf mehrheitlich ungeschützte Schafherden. Und noch immer weiden rund die Hälfte aller gesömmerten Schafe ungeschützt auf unseren Alpen. Leidtragende sind Schafe und Wölfe, die ausbaden müssen, was der Mensch versäumt. Nachgewiesen ist, dass ein Herdenschutz Wolfschäden erheblich reduziert. Management-Massnahmen mit Herdenschutzhunden wirken, aber auch Abschüsse von schadenstiftenden Einzelwölfen sind möglich. Darum sind trotz steigender Wolfsanzahl die Risse in jüngster Zeit gesunken.

In der neuen Jagdverordnung wird nun ein Schwellenwert eingeführt, ob nun Schaden droht oder auch nicht. Das ist eindeutig gesetzeswidrig, egal ob man 12 oder 20 Wolfsrudel als Schwellenwert heranzieht. Das dahinter stehende Weltbild ist erschreckend. Einzig der Mensch bestimmt, er legt fest wie viel Natur neben ihm Platz hat. Soll das Schule machen und sollen wir mit Schwellenwerten inskünftig schutzwürdige Lebensräume zerstören dürfen?

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