In Ausübung eines Bundesauftrages zur Beurteilung der Natur- und Landschaftsverträglichkeit von 40 Wasserkraftwerksprojekten in der Schweiz, die man damals auch als Ladenhüter hätte bezeichnen können, bekam ich die Reaktionen auf meine Aussagen anschliessend auf dem Gutachter-Markt zu spüren. Der Ruf eines «Verhinderers der Wasserkraft» wurde in Energiekreisen weitergereicht, es wurde vor mir gewarnt, sogar über die Landesgrenzen hinaus. Mir blieben trotz solcher Rückschläge unbeeinflusste, wissenschaftlich abgestützte Gutachten von besonderer Bedeutung.
Ein solches Gutachten geriet im Jahre 1979 in meine Hände. Ich war in Sorge wegen der zunehmenden Asphaltierung und Betonierung von Flurwegen in Liechtenstein und war diesbezüglich im fachlichen Austausch mit einem Grazer Kollegen, Dr. Stefan Plank, den ich von meiner Tätigkeit in der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA und beim Europarat kennenlernen durfte. Er übergab mir eine gutachtliche Stellungnahme, in welcher mich die ökologisch-biologischen Aussagen beeindruckten.