Die ökologischen Erfordernisse im Wasserrecht

Was ist das öffentliche Interesse und wer definiert es? Ich habe ab und zu den Eindruck, dass die Summation der Partikularinteressen dieses «öffentliche Interesse» abbildet: ich will, du willst, er will. So gerät einiges unter die Räder. Was derzeit rund um die Behandlung der Gewässer abläuft, belastet mich emotional sehr und lässt mich öfters zur Feder greifen. Ich war über Jahrzehnte an der ökologischen Forschung rund um Fliessgewässer beteiligt, auch an der Festlegung der ökologischen Aussagen im Eidgenössischen Wasserrecht. Dies alles konnte in einem zähen Prozess rechtlich verankert werden und wird nun im Zuge der angesagten Energiewende torpediert und wieder abgebaut werden. Das darf nicht sein, weil wir alle vom biologischen Leben auf diesem Raumschiff Erde abhängig sind. Es werden hierzu einige Daten und Fakten dargelegt. Man möge sie widerlegen und begründen, warum sie nichtig oder nicht wichtig seien.

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