Beispiel Fliessgewässer: Ist der Einsatz für Naturschutz eine Schönwetterfrage?

Kann man auf Jahrzehnte in der Naturschutzarbeit zurückblicken, so ist das Europäische Naturschutzjahr 1970 als Aufbruch für eine Sensibilisierung für den Natur- und Umweltschutz zu sehen. Dieses Zeitfenster dauerte in der Schweiz bis zur sog. Rothenthurm-Initiative. Diese wurde wider Erwarten 1987 vom Schweizer Stimmvolk angenommen und stufte den Moorschutz höher ein als eine konkrete Waffenplatznutzung.

Seit wenigen Jahren treiben düstere Szenarien die Energiepolitik an, siehe Energiestrategie 2050. Die Schweiz setzt auf erneuerbare Energien und die Wasserkraft soll nach ihrem Auspressen wie eine Zitrone nochmals dienlich werden. Unter dem Deckmantel der Energiewende wird der Landschafts- und Gewässerschutz torpediert. Im Umweltrecht ist häufig das Instrument der Interessensabwägung vorgesehen. In der «Schönwetterperiode» für den Naturschutz fiel diese Abwägung in Verhandlungs- und Rechtsverfahren manchmal zu Gunsten der Umwelt aus. Die aktuelle Klima- und Energiepolitik führt dazu, dass diese Abwägung kippt. Die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen und die Restwasserbestimmungen nicht einzuhalten, wird nun parlamentarisch eingeläutet. Das Thema Verzicht auf Restwasser habe eine vergleichbare Bedeutung wie der Bau neuer Kraftwerke. Es scheint angesichts der energiepolitischen Lage verführerisch, an den Restwasserbestimmungen zu schrauben. Eine massive Subventionierung der Wasserkraftnutzung ist das zweite Standbein des Angriffs. Wir meinten, dass es ausreichend wissenschaftlich belegt sei, dass ohne genügend Wasser kein Lebensraum mehr sei.

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